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Neue Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmitteln

Neben bereits bestehenden Produktgruppen wie z.B. Öle und Fette, Brot und Kleingebäck, Süßwaren und tierische Lebensmittel wurden nun Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffgehalte sowie deren strukturellen Analoga für vegane und vegetarische Produkte veröffentlicht. 

Die Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffgehalte sowie deren strukturellen Analoga (MOH) wurden im Rahmen eines gemeinsamen Projektes der Vertreter der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und des Lebensmittelverbandes Deutschland e. V. seit Juni 2016 entwickelt und erstmals im April 2019 veröffentlicht. Sie geben eine Orientierung bis zu welcher Höhe Belastungen mit MOH unter Beachtung der bisher bekannten Eintragspfade erwartbar sind. Toxikologische Aspekte oder die Exposition findet bei der Ableitung der Werte keine Berücksichtigung, da diese Bewertung der Gesamtheit der mineralölartigen Kohlenwasserstoffe derzeit nicht möglich ist. 

Die Werte sind Empfehlungen und Orientierungshilfen für die Praxis und nicht als Grenzwerte zu verstehen oder anzuwenden. Die Werte gelten für Endverbraucherprodukte bzw. Produkte am Markt und stellen den Stand der Guten Agrar-, Herstellungs- und Verpackungspraxis der jeweiligen Prozessketten zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar.

Neben bereits bestehenden Produktgruppen wie z.B. Öle und Fette, Brot und Kleingebäck, Süßwaren und tierische Lebensmittel wurden nun Orientierungswerte für vegane und vegetarische Produkte veröffentlicht. 

Der Orientierungswert für MOSH und Analoga [mg/kg] C10-C50 für vegane und vegetarische herzhafte Aufstriche, Brotbeläge, Aufschnitt und vergleichbare Erzeugnisse (Fleisch-, Fisch- und Wurstersatzprodukte) beträgt 5 mg. Für vegane und vegetarische Pfannenprodukte mit Anlehnung an Erzeugnisse tierischen Ursprungs, wie Hack und Hackfleischerzeugnisse, Burgerpatties, panierte Erzeugnisse liegt der Wert etwas höher bei 11 mg MOSH und Analoga [mg/kg] C10-C50.
(Stand September 2022)
 

Quellen:

Aktuelles

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Der ALTS/ALS veröffentlichte auf der Webseite des BVL aktualisierte Beurteilungswerte zur Bewertung von Analysenbefunden bei nicht deklarierten Allergenen für die Labore der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
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Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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