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Strengere Grenzwerte für Blei und Cadmium ab September 2021

Mit der Verordnung (EU) 2021/1317 vom 9. August 2021 und der Verordnung (EU) 2021/1323 vom 10.August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 gelten neue Höchstwerte für Blei und Cadmium in bestimmten Lebensmitteln.

Lebensmittel sind die Hauptquelle für die Exposition von Blei und Cadmium von Nichtrauchern. Für viele Obst-, Gemüse- und Getreidesorten wurde daher der Höchstgehalt für Cadmium gesenkt. Des Weiteren wurden Höchstgehalte für z. B. Nüsse, Ölsaaten und Hülsenfrüchte neu eingeführt. Auch bei Blei verschärften sich die Grenzwerte in vielen Lebensmitteln, z.B. für Säuglinge und Kleinkinder, Weine oder Salz. Neu aufgenommene reglementierte Produktgruppen sind Waldpilze und Gewürze.

Lebensmittel, die den neuen Grenzwerten noch nicht entsprechen und vor dem Inkrafttreten rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 28. Februar 2022 abverkauft werden.

Quellen:  Lebensmittelverband DeutschlandVertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

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Aktuelles

Die wichtigsten Erkenntnisse aus den Stellungnahmen der 121.ALS-Sitzung 02.05.2024
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) veröffentlichte vor Kurzem, die auf der 121. Sitzung vom 25. bis zum 27. September 2023 in Mannheim beschlossene fachlichen Stellungnahmen.
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Neue Beurteilungswerte für Allergene 01.04.2024
Der ALTS/ALS veröffentlichte auf der Webseite des BVL aktualisierte Beurteilungswerte zur Bewertung von Analysenbefunden bei nicht deklarierten Allergenen für die Labore der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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