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Umgebungsuntersuchungen auf Coronavirus-RNA

Ab sofort bieten wir Ihnen die Untersuchung von kritischen Oberflächen auf Coronavirus-RNA (SARS-CoV-2-RNA) im Rahmen Ihrer Hygienekontrollen (Reinigungskontrollen) an.

Gern stellen wir Ihnen geeignete Tupfermaterialien zur Verfügung, mit denen Sie an relevanten und hygienisch kritischen Oberflächen (Sanitärbereich, Sozialräume, etc.) eigenständig Wischtests durchführen können. Anhand einer beigefügten Anleitung demonstrieren wir Ihnen den Ablauf der Probenahme.

Nach Expressversand an unser Labor in Leipzig untersuchen wir das Testmaterial innerhalb von zwei Werktagen und übermitteln Ihnen eine qualitative Aussage zum Nachweis (positiv / negativ) viraler RNA auf den beprobten Stellen.

Ergänzend zur Oberflächenuntersuchung bieten wir ebenso die Beprobung und Untersuchung von Abwasser auf Coronavirus-RNA an. Im Zusammenspiel beider Methoden lässt sich somit ein indirektes Monitoring Ihrer Mitarbeiter etablieren.

Bei Fragen und Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren

Oberflächenuntersuchung:

Andrea Rockstroh
Tel.: 0341 / 863 808 18
E-Mail: a.rockstroh@analytics-leipzig.de

Helen Geisler
Tel.: 0341 / 863 808 19
E-Mail: h.geisler@analytics-leipzig.de

Andrea Große
Tel.: 0341 / 863 808 17
E-Mail: a.grosse@analytics-leipzig.de

Abwasseruntersuchungen:

Markus Hoffmann
Telefon: 0341 / 86380825
E-Mail: m.hoffmann@analytics-leipzig.de 

Aktuelles

Die wichtigsten Erkenntnisse aus den Stellungnahmen der 121.ALS-Sitzung 02.05.2024
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) veröffentlichte vor Kurzem, die auf der 121. Sitzung vom 25. bis zum 27. September 2023 in Mannheim beschlossene fachlichen Stellungnahmen.
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Neue Beurteilungswerte für Allergene 01.04.2024
Der ALTS/ALS veröffentlichte auf der Webseite des BVL aktualisierte Beurteilungswerte zur Bewertung von Analysenbefunden bei nicht deklarierten Allergenen für die Labore der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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