Neben dem bisherigen Höchstgehalt für Aprikosenkerne sind durch eine Änderungsverordnung der EU neue Höchstgehalte festgelegt worden.
Blausäure, einschließlich in Blausäureglycosiden gebundene Blausäure zählt zu den pflanzeneigenen stärksten Toxinen. Wenn aus Pflanzen gewonnene Lebensmittel, die Blausäureglycoside enthalten mit hydrolytischen Enzymen in Berührung kommen, wie z.B. beim Verdauungsprozess wird die hochtoxische Blausäure freigesetzt. Blausäure kann zu schweren akuten Vergiftungen mit Krämpfen, Erbrechen und Atemnot führen, in hohen Dosen kann der Tod durch eine Atemlähmung eintreten.
Amygdalin ist das bekannteste Glykosid, aus dem sich durch enzymatische Spaltung Blausäure bilden kann. Es kommt in bitteren Mandeln, Aprikosenkernen, Apfelkernen und Samen anderer Steinfrüchte in größeren Mengen vor. Schon beim Verzehr weniger bitterer Aprikosen- oder Mandelkerne kann es zu Vergiftungserscheinungen kommen.
Da Blausäure immer als Gemisch aus nicht gebundener Säure und gebundenen Cyanidionen gebildet wird, wird der gesundheitsbezogene Referenzwert für dieses als „Cyanid“ bezeichnete Gemisch berechnet. Bislang existierte durch die VO (EG) Nr. 1881/2006 nur ein Höchstgehalt für Aprikosenkerne. Im August wurden durch die Änderungsverordnung VO (EU) 2022/1364 zur Anpassung der VO (EG) Nr. 1881/2006 neue Höchstgehalte für Leinsamen, Mandeln, Maniok, Maniokmehl und Tapiokamehl festgelegt. Der Höchstgehalt für Aprikosenkerne wurde in seiner Höhe nicht verändert. Die im Anhang der VO (EU) 2022/1364 aufgeführten Lebensmittel, die vor dem 1. Januar 2023 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben.
Quellen: