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Umgebungsuntersuchungen auf Coronavirus-RNA

Ab sofort bieten wir Ihnen die Untersuchung von kritischen Oberflächen auf Coronavirus-RNA (SARS-CoV-2-RNA) im Rahmen Ihrer Hygienekontrollen (Reinigungskontrollen) an.

Gern stellen wir Ihnen geeignete Tupfermaterialien zur Verfügung, mit denen Sie an relevanten und hygienisch kritischen Oberflächen (Sanitärbereich, Sozialräume, etc.) eigenständig Wischtests durchführen können. Anhand einer beigefügten Anleitung demonstrieren wir Ihnen den Ablauf der Probenahme.

Nach Expressversand an unser Labor in Leipzig untersuchen wir das Testmaterial innerhalb von zwei Werktagen und übermitteln Ihnen eine qualitative Aussage zum Nachweis (positiv / negativ) viraler RNA auf den beprobten Stellen.

Ergänzend zur Oberflächenuntersuchung bieten wir ebenso die Beprobung und Untersuchung von Abwasser auf Coronavirus-RNA an. Im Zusammenspiel beider Methoden lässt sich somit ein indirektes Monitoring Ihrer Mitarbeiter etablieren.

Bei Fragen und Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren

Oberflächenuntersuchung:

Andrea Rockstroh
Tel.: 0341 / 863 808 18
E-Mail: a.rockstroh@analytics-leipzig.de

Helen Geisler
Tel.: 0341 / 863 808 19
E-Mail: h.geisler@analytics-leipzig.de

Andrea Große
Tel.: 0341 / 863 808 17
E-Mail: a.grosse@analytics-leipzig.de

Abwasseruntersuchungen:

Markus Hoffmann
Telefon: 0341 / 86380825
E-Mail: m.hoffmann@analytics-leipzig.de 

Aktuelles

Mainz
Alleskönner NMR-Spektroskopie 01.04.2024

Für Ihre Qualitätssicherung bietet die 1H-NMR-Spektroskopie spannende Möglichkeiten um Qualitätsabweichungen und Verunreinigungen mit schnellen und sicheren Methoden zu bestimmen. Von einem besonderen Projekt möchten wir Ihnen berichten und Sie inspirieren „out of the box“ zu denken mit dieser besonderen Analytik.

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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Herkunftskennzeichnung für bestimmte unverpackte Fleischsorten ab 01.02.2024 verpflichtend 01.02.2024
Die LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) wurde erweitert durch den neu eingefügten Paragraphen 4b, der die verpflichtende Angabe der Herkunftskennzeichnung von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch nun verbindlich vorschreibt.
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