Aktuelles

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Umgebungsuntersuchungen auf Coronavirus-RNA

Ab sofort bieten wir Ihnen die Untersuchung von kritischen Oberflächen auf Coronavirus-RNA (SARS-CoV-2-RNA) im Rahmen Ihrer Hygienekontrollen (Reinigungskontrollen) an.

Gern stellen wir Ihnen geeignete Tupfermaterialien zur Verfügung, mit denen Sie an relevanten und hygienisch kritischen Oberflächen (Sanitärbereich, Sozialräume, etc.) eigenständig Wischtests durchführen können. Anhand einer beigefügten Anleitung demonstrieren wir Ihnen den Ablauf der Probenahme.

Nach Expressversand an unser Labor in Leipzig untersuchen wir das Testmaterial innerhalb von zwei Werktagen und übermitteln Ihnen eine qualitative Aussage zum Nachweis (positiv / negativ) viraler RNA auf den beprobten Stellen.

Ergänzend zur Oberflächenuntersuchung bieten wir ebenso die Beprobung und Untersuchung von Abwasser auf Coronavirus-RNA an. Im Zusammenspiel beider Methoden lässt sich somit ein indirektes Monitoring Ihrer Mitarbeiter etablieren.

Bei Fragen und Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren

Oberflächenuntersuchung:

Andrea Rockstroh
Tel.: 0341 / 863 808 18
E-Mail: a.rockstroh@analytics-leipzig.de

Helen Geisler
Tel.: 0341 / 863 808 19
E-Mail: h.geisler@analytics-leipzig.de

Andrea Große
Tel.: 0341 / 863 808 17
E-Mail: a.grosse@analytics-leipzig.de

Abwasseruntersuchungen:

Markus Hoffmann
Telefon: 0341 / 86380825
E-Mail: m.hoffmann@analytics-leipzig.de 

Aktuelles

Dresden
IFS Food Version 8 & FSSC 22000 Food Version 6 22.05.2023

Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserem Seminar

"IFS Food Version 8 & FSSC 22000 Food Version 6"

am 29.06.2023 in Dresden.

Zur Anmeldung

Freiburg
Unser Hygiene-Labor Freiburg ist umgezogen! 02.01.2023

Bitte beachten Sie die neue Haus- und Lieferanschrift seit dem 03.01.2023:

Limbach Analytics GmbH
Hygiene-Labor Freiburg
Oltmannsstraße 3
79100 Freiburg

Tel.: +49 761 479 707 - 0

Die Telefon- und Handynummern unserer Mitarbeiter*innen bleiben unverändert.

Standorte Limbach Analytics
Erstmals Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln festgelegt 09.12.2022
Mit der Verordnung (EU) 2022/2388 wurde ein neuer Abschnitt für PFAS (Perfluoralkylsubstanzen) in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 eingefügt. Der neu eingefügte Abschnitt 10 sieht sowohl für vier Einzelsubstanzen als auch für deren Summe Höchstgehalte in diversen Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor.
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