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Umgebungsuntersuchungen auf Coronavirus-RNA

Ab sofort bieten wir Ihnen die Untersuchung von kritischen Oberflächen auf Coronavirus-RNA (SARS-CoV-2-RNA) im Rahmen Ihrer Hygienekontrollen (Reinigungskontrollen) an.

Gern stellen wir Ihnen geeignete Tupfermaterialien zur Verfügung, mit denen Sie an relevanten und hygienisch kritischen Oberflächen (Sanitärbereich, Sozialräume, etc.) eigenständig Wischtests durchführen können. Anhand einer beigefügten Anleitung demonstrieren wir Ihnen den Ablauf der Probenahme.

Nach Expressversand an unser Labor in Leipzig untersuchen wir das Testmaterial innerhalb von zwei Werktagen und übermitteln Ihnen eine qualitative Aussage zum Nachweis (positiv / negativ) viraler RNA auf den beprobten Stellen.

Ergänzend zur Oberflächenuntersuchung bieten wir ebenso die Beprobung und Untersuchung von Abwasser auf Coronavirus-RNA an. Im Zusammenspiel beider Methoden lässt sich somit ein indirektes Monitoring Ihrer Mitarbeiter etablieren.

Bei Fragen und Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren

Oberflächenuntersuchung:

Andrea Rockstroh
Tel.: 0341 / 863 808 18
E-Mail: a.rockstroh@analytics-leipzig.de

Helen Geisler
Tel.: 0341 / 863 808 19
E-Mail: h.geisler@analytics-leipzig.de

Andrea Große
Tel.: 0341 / 863 808 17
E-Mail: a.grosse@analytics-leipzig.de

Abwasseruntersuchungen:

Markus Hoffmann
Telefon: 0341 / 86380825
E-Mail: m.hoffmann@analytics-leipzig.de 

Aktuelles

Herkunftskennzeichnung für bestimmte unverpackte Fleischsorten ab 01.02.2024 verpflichtend 07.11.2023
Die LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) wurde erweitert durch den neu eingefügten Paragraphen 4b, der die verpflichtende Angabe der Herkunftskennzeichnung von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch nun verbindlich vorschreibt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Bafa veröffentlicht Handreichungen und FAQs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 14.09.2023
Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (Bafa) hat FAQs veröffentlicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die vom Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) nur indirekt betroffen sind veröffentlicht. Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab dem 1. Januar 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
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