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Neuerung zur EU-Trinkwasserrichtlinie im Bereich der PFAS

Die Limbach Analytics GmbH bietet die Untersuchung auf alle 20 geforderten Einzelverbindungen inkl. des Grenzwertrelevanten Parameters „Summe PFAS“ an.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind Industriechemikalien, die in vielen Produkten des Alltags enthalten (z.B. Geschirr, Pizzakartons, Outdoorkleidung, Pfannen, etc.) und in der Umwelt kaum abbaubar sind. Aufgrund ihrer besonderen technischen Eigenschaften (wasser-, fett- und schmutzabweisend) werden sie in zahlreichen industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten eingesetzt. Die Stoffgruppe umfasst mehr als 4700 verschiedene Verbindungen. PFAS können sich auch im menschlichen Körper anreichern. Daher wurden in der neuen EU-Trinkwasserrichtlinien Untersuchungen auf PFAS neu aufgenommen. Einige Verbindungen sind auf europäischer Ebene zur Herstellung und Verwendung beschränkt oder verboten.

Quellen:  

Die Limbach Analytics GmbH bietet die Untersuchung auf alle 20 geforderten Einzelverbindungen inkl. des Grenzwertrelevanten Parameters „Summe PFAS“ an. Melden Sie sich gern bei Bedarf bei unseren Fachexpert*innen.

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Herkunftskennzeichnung für bestimmte unverpackte Fleischsorten ab 01.02.2024 verpflichtend 07.11.2023
Die LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) wurde erweitert durch den neu eingefügten Paragraphen 4b, der die verpflichtende Angabe der Herkunftskennzeichnung von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch nun verbindlich vorschreibt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Bafa veröffentlicht Handreichungen und FAQs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 14.09.2023
Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (Bafa) hat FAQs veröffentlicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die vom Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) nur indirekt betroffen sind veröffentlicht. Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab dem 1. Januar 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
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