Mit der Verordnung (EU) 2021/1317 vom 9. August 2021 und der Verordnung (EU) 2021/1323 vom 10.August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 gelten neue Höchstwerte für Blei und Cadmium in bestimmten Lebensmitteln.
Lebensmittel sind die Hauptquelle für die Exposition von Blei und Cadmium von Nichtrauchern. Für viele Obst-, Gemüse- und Getreidesorten wurde daher der Höchstgehalt für Cadmium gesenkt. Des Weiteren wurden Höchstgehalte für z. B. Nüsse, Ölsaaten und Hülsenfrüchte neu eingeführt. Auch bei Blei verschärften sich die Grenzwerte in vielen Lebensmitteln, z.B. für Säuglinge und Kleinkinder, Weine oder Salz. Neu aufgenommene reglementierte Produktgruppen sind Waldpilze und Gewürze.
Lebensmittel, die den neuen Grenzwerten noch nicht entsprechen und vor dem Inkrafttreten rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 28. Februar 2022 abverkauft werden.
Quellen: Lebensmittelverband Deutschland, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
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