Mit der Verordnung (EU) 2022/2388 wurde ein neuer Abschnitt für PFAS (Perfluoralkylsubstanzen) in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 eingefügt. Der neu eingefügte Abschnitt 10 sieht sowohl für vier Einzelsubstanzen als auch für deren Summe Höchstgehalte in diversen Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor.
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