Aktuelles

Standorte Limbach Analytics

Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff

Nach mehreren Konsultationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde nunmehr die Zulassung für Titandioxid für Lebensmittel mit der Verordnung (EU) 2022/63 der Kommission vom 14. Januar 2022 aufgehoben. Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Titandioxid wird als Farbstoff in einer Reihe von Produkten wie Kaugummi, Gebäck, Nahrungsergänzungsmitteln, Suppen und Brühen verwendet. Für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff gilt die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Danach ist aktuell die Verwendung von Titandioxid (E 171) in mehreren Lebensmittelkategorien zugelassen, wobei als Höchstmenge zumeist das Quantum-satis-Prinzip gilt. Die Reinheitsanforderungen und Spezifikationen sind in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 geregelt.


Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Mai 2021 mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff auf Basis aller derzeit verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet. Insgesamt wurden neben einer neuen Tierstudie zur Untersuchung möglicher reproduktionstoxischer Wirkungen fast 12.000 Publikationen berücksichtigt. Im Fokus standen bei der Neubewertung auch Bedenken hinsichtlich möglicher erbgutschädigender Wirkungen von Titandioxid (Genotoxizität). Nach einer systematischen Methodik wurden mehr als 200 Publikationen identifiziert und bewertet, in denen mögliche genotoxische Effekte durch Titandioxid untersucht wurden. Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte der Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräftet werden. Daher und aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Unsicherheiten kamen die Expertinnen und Experten der EFSA zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Es wurde keine akzeptable tägliche Aufnahmemenge abgeleitet.

Nach mehreren Konsultationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde nunmehr die Zulassung für Titandioxid für Lebensmittel mit der Verordnung (EU) 2022/63 der Kommission vom 14. Januar 2022 aufgehoben. Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Die Kommission prüft nach Konsultation der Europäischen Arzneimittel-Agentur innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Notwendigkeit, Titandioxid (E 171) weiterhin in der EU-Liste der 
Lebensmittelzusatzstoffe zur ausschließlichen Verwendung als Farbstoff in Arzneimitteln in Anhang II Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zu führen oder von dieser Liste zu streichen.

Quellen:

Aktuelles

Dresden
IFS Food Version 8 & FSSC 22000 Food Version 6 22.05.2023

Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserem Seminar

"IFS Food Version 8 & FSSC 22000 Food Version 6"

am 29.06.2023 in Dresden.

Zur Anmeldung

Freiburg
Unser Hygiene-Labor Freiburg ist umgezogen! 02.01.2023

Bitte beachten Sie die neue Haus- und Lieferanschrift seit dem 03.01.2023:

Limbach Analytics GmbH
Hygiene-Labor Freiburg
Oltmannsstraße 3
79100 Freiburg

Tel.: +49 761 479 707 - 0

Die Telefon- und Handynummern unserer Mitarbeiter*innen bleiben unverändert.

Standorte Limbach Analytics
Erstmals Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln festgelegt 09.12.2022
Mit der Verordnung (EU) 2022/2388 wurde ein neuer Abschnitt für PFAS (Perfluoralkylsubstanzen) in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 eingefügt. Der neu eingefügte Abschnitt 10 sieht sowohl für vier Einzelsubstanzen als auch für deren Summe Höchstgehalte in diversen Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor.
weiterlesen

Um diese Webseite für Sie optimal zu gestalten und Zugriffe zu analysieren, verwenden wir Cookies. Mit Klick auf Zustimmen erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung